AVGS: Kostenfreie Gründerberatung für Arbeitsuchende

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit ist eine wertvolle Maßnahme zur Förderung der beruflichen (Wieder-) Eingliederung gemäß § 45 SGB III. Für arbeitssuchende Personen, die den Schritt in die Selbstständigkeit planen, bietet der AVGS Gutschein die Möglichkeit, kostenfrei auf meine Expertise als Gründungscoach zurückzugreifen. Dies umfasst individuelle Beratungsdienstleistungen, beispielsweise zur Erstellung eines Businessplans oder eines Finanzierungskonzeptes, um den Traum vom eigenen Unternehmen zu realisieren.

Wen erreicht der AVGS und welche Maßnahmen werden gefördert?

Für Arbeitsuchende, die sich selbstständig machen möchten, ist der AVGS Gutschein relevant.  Gründer können somit kostenfrei auf Beratungsprogramme zugreifen, die darauf abzielen, Wissen rund um die Existenzgründung auf- oder auszubauen. Das durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein geförderte Coaching beinhaltet unter anderem:

Wer hat Anspruch auf AVGS?

Einen Anspruch auf einen AVGS Gutschein zur Gründungsberatung haben Personen, die länger als sechs Wochen Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen. Ansonsten liegt die Vergabe im Ermessen des Arbeitsamtes für verschiedene Gruppen, darunter ALG-I-Empfänger, Arbeitssuchende, Erwerbsaufstocker, Berufsrückkehrer sowie Personen kurz vor Ende einer Befristung oder Kündigung. Voraussetzung ist, eine Gründungsidee und die Motivation für eine Existenzgründung zu haben.

AVGS beantragen - so geht's

Die Beantragung des AVGS erfolgt durch Kontaktaufnahme mit deinem Betreuer bei der Agentur für Arbeit. Dein Antrag kann formlos erfolgen und sollte deine Arbeitslosennummer, den Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung sowie dein Interesse an einem Gründercoaching gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT beinhalten. Nach schriftlicher Bewilligung solltest du die Beratungsangebote zeitnah in Anspruch nehmen. Der Gutschein kann nicht erst während deiner Selbstständigkeit eingelöst werden.

Oder hast du bereits einen AVGS Gutschein und weißt nicht, wohin damit? Dann helfen wir dir gern beim Aktivieren des Gutscheins!

Die Gutscheine werden von der Agentur für Arbeit ausgestellt und können bei uns eingereicht werden. Kosten entstehen nicht, da die Arbeitsagentur die Beratungskosten im Rahmen der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine vollständig übernimmt.

AVGS erhalten: Einlösen und Gründercoaching beginnen

Aktiviere jetzt deinen AVGS Gutschein

  1. Fülle das Formular aus  
  2. Lade deinen AVGS Gutschein vollständig hoch 
  3. Lege das Startdatum fest 

AVGS im Überblick & Gründungszuschuss

Mit dem AVGS werden Beratungskosten für Existenzgründer zu 100% übernommen.

Eine weitere Fördermöglichkeit für Gründer aus der Arbeitslosigkeit ist der Gründungszuschuss.

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Arbeitsagentur, die man mit Bezug von Arbeitslosengeld 1 beantragen kann und die in der ersten Phase der Existenzgründung den Lebensunterhalt finanziell absichert. Es ist eine sogenannte Kann-Leistung der Agentur für Arbeit und muss daher ordnungsgemäß und fachkundig erstellt werden.  
 

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