AVGS: Kostenfreie Gründerberatung für Arbeitsuchende
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit ist eine wertvolle Maßnahme zur Förderung der beruflichen (Wieder-) Eingliederung gemäß § 45 SGB III. Für arbeitssuchende Personen, die den Schritt in die Selbstständigkeit planen, bietet der AVGS Gutschein die Möglichkeit, kostenfrei auf meine Expertise als Gründungscoach zurückzugreifen. Dies umfasst individuelle Beratungsdienstleistungen, beispielsweise zur Erstellung eines Businessplans oder eines Finanzierungskonzeptes, um den Traum vom eigenen Unternehmen zu realisieren.

Wen erreicht der AVGS und welche Maßnahmen werden gefördert?
Für Arbeitsuchende, die sich selbstständig machen möchten, ist der AVGS Gutschein relevant. Gründer können somit kostenfrei auf Beratungsprogramme zugreifen, die darauf abzielen, Wissen rund um die Existenzgründung auf- oder auszubauen. Das durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein geförderte Coaching beinhaltet unter anderem:
- Aufklärung über Formalien und Rahmenbedingungen einer Gründung
- Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells
- Erstellung des Businessplans und Finanzplans
- Fachkundige Stellungnahme
- Recherche für weitere Fördermittel oder Zuschüsse
- Erarbeitung einer Marketingstrategie
- Einblick in das Personalwesen oder Buchhaltung
- Training von Softskills wie Zeitmanagement


Unsere zertifizierte Maßnahme für alle Gründer mit
über 20 Themen rund um deine Fragen zur Gründung.

Wer hat Anspruch auf AVGS?
Einen Anspruch auf einen AVGS Gutschein zur Gründungsberatung haben Personen, die länger als sechs Wochen Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen. Ansonsten liegt die Vergabe im Ermessen des Arbeitsamtes für verschiedene Gruppen, darunter ALG-I-Empfänger, Arbeitssuchende, Erwerbsaufstocker, Berufsrückkehrer sowie Personen kurz vor Ende einer Befristung oder Kündigung. Voraussetzung ist, eine Gründungsidee und die Motivation für eine Existenzgründung zu haben.

AVGS beantragen - so geht's
Die Beantragung des AVGS erfolgt durch Kontaktaufnahme mit deinem Betreuer bei der Agentur für Arbeit. Dein Antrag kann formlos erfolgen und sollte deine Arbeitslosennummer, den Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung sowie dein Interesse an einem Gründercoaching gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT beinhalten. Nach schriftlicher Bewilligung solltest du die Beratungsangebote zeitnah in Anspruch nehmen. Der Gutschein kann nicht erst während deiner Selbstständigkeit eingelöst werden.

Oder hast du bereits einen AVGS Gutschein und weißt nicht, wohin damit? Dann helfen wir dir gern beim Aktivieren des Gutscheins!
Die Gutscheine werden von der Agentur für Arbeit ausgestellt und können bei uns eingereicht werden. Kosten entstehen nicht, da die Arbeitsagentur die Beratungskosten im Rahmen der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine vollständig übernimmt.
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AVGS im Überblick & Gründungszuschuss
Mit dem AVGS werden Beratungskosten für Existenzgründer zu 100% übernommen.
Eine weitere Fördermöglichkeit für Gründer aus der Arbeitslosigkeit ist der Gründungszuschuss.
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Informationen zu Sperrzeiten und mögliche Folgen
Wie kannst du Sperrzeiten vermeiden oder welche Fristen gilt es zu beachten, diese und weitere Informationen findest Du hier.